Ich hab Post gekriegt, von einer deutschen Anwaltskanzlei. In dem Schreiben wurde ich freundlich aber bestimmt gebeten, umgehend eine Textstelle aus meinem Blog zu entfernen. Natürlich war der Brief in herrlichstem Amtsdeutsch verfasst, so dass ich ihn zwei Mal durchlesen musste, um zu verstehen, was der Herr Anwalt genau von mir wollte. Zum Glück war ein direkter Link zum Post auf meiner Seite erwähnt, was mir das Suchen nach dem "Problem" einfacher machte.
Der betreffende Post liegt schon einige Monate zurück. Das Thema verrate ich an dieser Stelle bewusst nicht, denn ich möchte ja nicht noch unnötig Oel ins Feuer giessen. Der Anwalt liess mich jedenfalls wissen, dass eine ganz bestimmte Textzeile seinen Mandanten, Herr XYZ, in dessen Persönlichkeitsrechten verletzen würde. Die Textstelle wurde im Brief zitiert und ich wurde aufgefordert, sie bis heute Donnerstag um 12 Uhr zu löschen. High Noon also quasi. Ansonsten müsste ich mich rechtlichen Schritten rechnen.
Im ersten Moment musste ich lachen. Erstens, weil der Blogeintrag schon sowas von uralt ist, dass ich mich gefragt habe, warum Herr XYZ sich erst jetzt gestört fühlt. Nach dieser ersten Reaktion hab ich mir das Post mal genauer angesehen und musste feststellen, dass ich die vermeindliche Beleidigung nicht mal selber verfasst hatte, sondern sie stand in einem Kommentar. Geschrieben hatte jemand, der Herr XYZ scheinbar sogar persönlich kennt.
Kurz zusammengefasst wurde in diesem Kommentar behauptet, dass Herr XYZ - ein deutscher D-Promi - eine Vorliebe für Schnee hätte, was aber nicht heissen soll, dass er deswegen gerne Ski fährt. Alles klar? Nun gut, lustigerweise bestreitet auch sein Anwalt im Schreiben an mich nicht, dass sein Mandant mal Dreck am Stecken hatte. Nur darüber Schreiben darf man scheinbar nicht:
"Es ist zwischenzeitlich höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass über die von Herrn XYZ begangenen Delikte nicht berichtet werden darf."
Wow, ihr habt ja coole Gerichte in Deutschland. Da darf man sich was zu schulden kommen lassen, die Öffentlichkeit darf dann aber anschliessend nicht darüber berichten. Find ich irgendwie noch praktisch. Gibts in der Schweiz ähnliche Entscheide?
Ich hab den Abschnitt inzwischen aus den Kommentaren gelöscht, denn schliesslich bin ich auch für extern zugefügte Inhalte auf meiner Seite verantwortlich. Ein Kopfschütteln konnte ich mir aber während der ganzen Löschaktion nicht verkneifen. Weil irgendwie bin ich der Meinung, dass die Meinungsfreiheit eines der grössten Güter unserer Demokratie ist. Und um Meinungsfreiheit geht es ganz bestimmt, wenn man etwas erwähnt, was faktisch ja eine Tatsache ist - wie der Anwalt ja sogar bestätigt.
So gesehen bin ich mal gespannt wie es diesbezüglich in der Blogszene weiter gehen wird. Abmahnungen, Zensuren, Richtigstellungen?? Alles nur noch eine Frage der Zeit. Aber von wegen Frage: Wie hättet Ihr in diesem Fall reagiert? Die betreffenden Zeilen ebenfalls gelöscht oder euch auf einen Rechtsstreit eingelassen??
Ach ja Herr XYZ, falls Sie hier mitlesen wünsche ich Ihnen einen schönen Tag und viel Erfolg bei ihrer weiteren Karriere. Vielleicht hilft Ihnen ja das Löschen der ach so schlimmen Zeilen dabei, dass eben diese Karriere mal wieder etwas an Fahrt gewinnt.
PS: Dieser Beitrag wurde zuvor von meinem Anwalt geprüft und für absolut wasserdicht befunden, da er keine Rückschlüsse auf die Identität von Herrn XYZ und dessen Rechtsvertreter zulässt.