21. März 2012

Guten Morgen, Schweizer Arbeitstier!

Da haben wir uns doch unlängst in der Schweiz gegen mehr Ferien und im Gegenzug für mehr Herzinfarkte und Burnouts entschieden. Andere Wege geht man in Deutschland. Und ich würd jetzt nicht sagen - so wie damals die Kritiker der Initiative -, dass Deutschland ein zweites Griechenland ist. So titelt die Bild Zeitung heute: 

"Sensationelles Urteil für Hunderttausende junge Beschäftigte!"

Der Hintergrund dieser Schlagzeile: Wer bislang weniger Urlaub bekommt als die älteren Kollegen, hat jetzt Chancen auf die gleiche Anzahl freier Tage. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ist eine Staffelung der Urlaubstage nach dem Lebensalter nicht länger erlaubt. Diese Regelung stellt laut den Richtern eine Altersdiskriminierung dar, darf nicht mehr angewendet werden. Schliesslich tun Ferientage auch jungen Angestellten gut und tragen zur Erholung bei - egal ob jung oder alt. Das Urteil bezieht sich zunächst nur auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Dort hatte eine 39-jährige Angestellte in Brandenburg geklagt. Die Vorschriften sehen vor, dass Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Urlaubstage, bis zum 40. Lebensjahr 29 Urlaubstage und nach dem 40. Lebensjahr 30 Tage Urlaub beanspruchen können. Mitarbeiter, die noch nicht 30 Jahre alt sind, könnten also mit einem Schlag vier Urlaubstage mehr bekommen!



Da die gleiche Regelung allerdings auch für die Länder gilt, geht die Gewerkschaft Ver.di davon aus, dass Bund, Länder und Kommunen gleichermassen betroffen sind. Ein Ver.di Sprecher schätzt: "Von dem Urteil profitieren bis zu 850 000 Beschäftigte unter 40." Doch auch junge Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft können auf mehr Urlaub hoffen. Mit diesem Urteil ist momentan nur der Bereich der Angestellten im öffentlichen Dienst abgedeckt. Wenn aber ein jüngerer Arbeitnehmer aus der freien Wirtschaft sich auch durch die altersmässige Urlaubsstaffelung diskriminiert fühlt, dann hat er nach diesem Urteil gute Chancen, recht zu bekommen. Tatsächlich sind alle Branchen betroffen, in denen solche gestaffelten Verträge noch existieren. Zum Teil haben Unternehmen bereits reagiert: Deutsche Bahn und Deutsche Post haben die Regelung abgeschafft. Dort spielt das Alter keine Rolle mehr für den Urlaubsanspruch.

Gut gemacht, grosser Nachbar! 

Keine Kommentare: