4. Mai 2011

Klage: FCA vs. Swiss Football League?

Nachfolgend die heutige Medienmitteilung der FC Aarau AG. Ganz nach dem Motto "Gut Ding will Weile haben". Nun, was soll ich sagen? Die einen nennen es eine verzweifelte Flucht nach vorne, andere sagen, Hunde die bellen beissen nicht und wiederum andere Menschen reden von Erpressung/Drohung. Ich selber kann fachlich nicht wirklich beurteilen was an der Sache mit dem CAS und der Zivilklage (inkl. Schadensersatzforderung) dran ist. Meine ganz persönliche Meinung ist, die Drohgebärden von wegen Klage gegen die SFL hätte ich persönlich noch weggelassen, immerhin steht ja der Lizenzentscheid genau dieser Institution noch aus... Schauen wir mal, wie diese unsägliche Story weitergeht. Hier also die offizielle Medienmitteilung aus dem Brügglifeld: 

 

FC Aarau orientiert über Lizenzfrage


Nachdem im ersten Lizenzverfahren der Swiss Football League (SFL) dem FC Aarau die Spielberechtigung in der Challenge League verweigert wurde, hat die für den Profi-Spielbetrieb zuständige FC Aarau AG das Rekursrecht gegen den negativen Entscheid fristgerecht wahrgenommen.

Der Grund der Lizenzverweigerung ist der Umstand, dass beim ersten Lizenzantrag auf eine Konsolidierung mit dem Verein FC Aarau 1902 bewusst verzichtet wurde. Die FC Aarau AG und der Verein FC Aarau 1902 sind sowohl organisatorisch, wie auch rechtlich zwei unabhängige Parteien. Eine Konsolidierungspflicht besteht aus unserer Sicht demnach nicht. Die Argumente, Fakten und Gründe dazu wurden der SFL mit der ersten Lizenzeingabe beigelegt und u.a. mit dem „Fall Rrustemaj“ begründet (damals wurde die FC Aarau AG mit einer Forfaitniederlage belegt, nachdem ein Spieler eingesetzt wurde, der für den Verein FC Aarau 1902 spielberechtigt war).

Nach dem negativen Entscheid der Lizenzkommission hat die FC Aarau AG fristgerecht eine Konsolidierung mit dem Verein nachgereicht. An unserer Meinung bezüglich Konsolidierung hat sich damit aber nichts geändert. Wenn die Rekurskommission dies wiederum anders beurteilt, werden wir diesen Entscheid ans internationale Sportgericht in Lausanne (CAS) weiterziehen. Falls es wirklich soweit kommen sollte, werden unsere Chancen von unserem Rechtsvertreter als gut beurteilt. Eine Zivilklage gegen die SFL mit einer dazugehörenden Schadensersatzklage werden wir uns vorbehalten. Inwieweit die Lizenzkommission das Urteil des MTO-Prozesses mit den dazu gehörenden Konsequenzen für den Verein FC Aarau 1902 die Lizenzvergabe für die FC Aarau AG beeinflusst hat, entzieht sich unseren Kenntnissen. Nach dem vorliegenden Urteil des Bundesgerichts sind wir besorgt über die Zukunft des Vereins FC Aarau 1902. Ziel des Vereins ist nach wie vor die sportliche Tätigkeit des Breitensports weiterzuführen und der Jugend eine professionelle Zukunft bieten zu können.

Die FC Aarau AG, das Team Aargau und im Weiteren auch das Stadionprojekt, welches sich in öffentlicher Hand befindet, sind vom MTO-Prozess nicht betroffen. Gegenüber diesen Organen können in keiner Weise Forderungen irgendwelcher Art geltend gemacht werden. Welche Auswirkungen das Bundesgerichtsurteil für die im Verein FC Aarau 1902 angegliederten Abteilungen (Kinder-, Breiten- und Frauenfussball) haben wird, namentlich in welcher Form die MTO ihre Forderungen gegenüber dem Verein durchsetzen wird, kann und darf die FC Aarau AG nicht beurteilen. Dennoch erschwert uns die derzeitige Ungewissheit die Planung für die Saison 2011/12. Wir sind jedoch zuversichtlich, den Spielbetrieb für die kommende Saison mit der Lizenz für die Challenge League aufnehmen zu können.

Der Verwaltungsrat der FC Aarau AG hat zusammen mit seinen Rechtsvertretern in den letzten Wochen intensiv gearbeitet. Bei einem hängigen Verfahren ist eine detaillierte Kommunikation und Information der Öffentlichkeit nicht immer möglich. Wir hoffen aber mit diesem Communiqué ein wenig Klarheit über den Stand der Dinge geschaffen zu haben. Nun gilt es den Ligaerhalt auch sportlich zu schaffen. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung. Hopp Aarau!

 

Alfred Schmid, Präsident FC Aarau AG
Roger Geissberger, Vizepräsident FC Aarau AG

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

vorstand raus, absteigen und neu anfangen das ist das beste für den fc aarau finde ich.